News aus unserem Tarifgeschäft


Reform der Kita-Finanzierung: Jetzt handeln, nicht warten
Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung machte im Landtag konkrete Vorschläge zur Kita-Refinanzierung. Kita-Betreiber schilderten ihre…


Sozialwirtschaft: Alarmstufe Rot
Austausch des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung mit der GRÜNEN-Fraktion im Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales


Fünf vor zwölf für die Sozialwirtschaft – Arbeitgeber fordern echte Lösungen statt Symbolpolitik
Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung warnt im Landtag NRW vor einer dramatischen Zuspitzung der Lage in der Sozialwirtschaft. Der…


Über zehn Prozent mehr Lohn in der Diakonischen Altenhilfe in Hessen
Die tarifgebundenen Unternehmen im Dienstgeberverband Diakonische Altenhilfe Hessen (DV.DAH) erzielen Einigung mit ver.di / Mehr Lohn und…


Tarif-Beschäftigte erhalten häufiger Urlaubsgeld
Aktuelle Studie: Metall- und Elektroindustrie zahlt überdurchschnittlich


„Es bleibt ein schwieriger Abschluss“
NRW folgt dem Pilotabschluss der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg. „Es bleibt ein schwieriger Abschluss“ kommentiert Wolfgang…
FAQ - Frequently Asked Questions
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen rund um unsere Tarifdienstleistungen
Der Unternehmerverband Metall Ruhr-Niederrhein ist der regionale Tarifträgerverband für die Metall- und Elektroindustrie in NRW. Er verhandelt Flächentarifverträge mit der IG Metall, die verbindlich Entgelte, Arbeitszeiten, Urlaub und Zuschläge für die gesamte Branche regeln. Der Verband bündelt die Arbeitgeberinteressen und wirkt über die Landesverbände bei der bundesweiten Tarifpolitik mit.
Primär Flächentarifverträge für das Tarifgebiet NRW (gelten für alle tarifgebundenen Mitglieder), daneben beispielsweise auch Sanierungstarifverträge (vorübergehende Abweichungen in Krisen) für einzelne Unternehmen. Flächentarifverträge schaffen Branchenstandards.
Der Flächentarifvertrag ist das zentrale Ordnungsinstrument: einheitliche Mindeststandards, Verhinderung von Lohnwettbewerb, Kalkulierbarkeit.
Ja. Der Unternehmerverband Industrieservice ist bundesweiter Tarifträger für Industriedienstleister (Instandhaltung, Montage, Logistik in Anlagen). Dessen Tarifverträge (Rahmen-, Entgelttarifvertrag) berücksichtigen branchenspezifische Besonderheiten: projektbezogene Einsätze, wechselnde Orte, Schicht-/Reisezeiten, Montagezuschläge, Auslösungen – Regelungen, die in Flächentarifverträgen anderer Branchen häufig fehlen.
Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung verfügt über eine eigene Fachgruppe für diesen Bereich und hat auch darüber hinaus zahlreiche Mitglieder, bei denen das kirchliche Arbeitsrecht, die entsprechende Beratung und im Bedarfsfall auch die Prozessvertretung von Bedeutung sind.
Für Altenhilfe-Einrichtungen in der Diakonie in Hessen ist der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung mit seiner Fachgruppe Dienstgeberverband Diakonische Altenhilfe Hessen (DV.DAH) als Tarifträger tätig, stellt also bei den Verhandlungen mit der zuständigen Gewerkschaft den Verhandlungsführer. Die Tarifverträge regeln Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Jahressonderzahlung, organisatorische Rahmenbedingungen u. a. in der Pflege.
Umfassende Beratung im individual- und kollektiven Arbeitsrecht: Arbeitsvertragsgestaltung (tarifliche Bezugnahme, Befristungen), Kündigungsschutz (Sozialauswahl, Massenentlassung), Betriebsverfassungsrecht (Mitbestimmung, Interessenausgleich), Tarifrecht (Öffnungsklauseln, OT-Mitgliedschaft), Prozessbegleitung bis zum BAG. Fokus: praxisnahe Umsetzung (Arbeitszeitkonten, Homeoffice, Zeitarbeit).
Tagesaktuelle Beratung zu allen laufenden Themen: Einstellung (Vertrag, Eingruppierung), Versetzung (Weisungsrecht), Arbeitszeit (Überstunden, Schicht, Konten, Teilzeit), Entgeltfortzahlung, Urlaub, Elternzeit, Betriebsratsarbeit (Anhörung, Einigungsstelle), Kündigung/Aufhebungsvertrag. Ziel: Risiken früh erkennen, Entscheidungen rechtssicher vorbereiten, Konflikte vermeiden/führen. Muster, Checklisten, Schulungen inklusive.
Tarifbindung bedeutet die Verpflichtung des Mitgliedsunternehmens, die Flächentarifverträge vollumfänglich anzuwenden.
Art. 9 Abs. 3 GG garantiert Tarifautonomie: freie Regelung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge ohne staatlichen Einfluss. Arbeitgeberverbände sind das notwendige Gegenüber zu Gewerkschaften – nur im Zusammenspiel beider "Sozialpartner" funktioniert kollektive Privatautonomie. Verbände bündeln Interessen, schaffen Verhandlungsparität, sichern Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie – Kernstück der sozialen Marktwirtschaft.


